Ein Wertgutachten ist eine Ermittlung des Marktwertes im Sinne des § 194 Baugesetzbuch, z.B. für

- Immobilien An- und Verkauf
- steuerliche Zwecke
- Erbauseinandersetzung
- Gerichtsverfahren
- Vermögensaufstellungen
- Scheidung
- Zwangsversteigerungen

Folgende Objekte kann ich für Sie bewerten:

- Ein-/Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Teileigentum
- Gewerbeobjekte
- Stellplätze/Garagen
- Rechte, z.B. Erbbaurechte, Wohnrechte
- Grundstücke
- Renditeobjekte

Eine professionelle Immobilienbewertung ist sinnvoll oder notwendig, beispielsweise zur Ermittlung eines realistischen Kaufpreises beim Ankauf oder Verkauf, zur Bilanzierung, zur Ermittlung eines Zugewinnausgleichs bei Scheidungen, zur Finanzierung o.ä.

Ein Wertgutachten besteht aus einer Beschreibung des Objektes, einer Bewertung der Immobilie mit geeigneten Wertermittlungsverfahren sowie einer begründeten Ableitung des Verkehrswertes aus den Ergebnissen. Hierbei werden natürlich alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt.

Die üblichen Wertermittlungsverfahren sind:

- Das Sachwertverfahren
- Das Ertragswertverfahren
- Das Vergleichswertverfahren

Je nach Art des Objektes und den verfügbaren Daten wähle ich dann das/die für die Verkehrswertermittlung geeigneten Wertermittlungsverfahren aus. Nach Prüfung der Objektunterlagen und Inaugenscheinnahme des Objektes, natürlich unter Berücksichtigung des Gebäudezustands und evtl. Mängel, erstelle ich für Sie ein Gutachten, aus dem Sie den Marktwert der Immobilie ersehen können.

Die Kosten für ein solches Gutachten hängen von dem zu bewertenden Objekt und dem Umfang des Gutachtens ab, das Sie benötigen. Oft reicht ein Kurzgutachten, teilweise wird aber auch ein Komplettgutachten benötigt, beispielsweise für Gerichtsverfahren.

Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.